Elternbrief Oktober 2008Liebe Eltern! Ich begrüße Sie sehr herzlich im neuen Schuljahr und ersuche Sie mit allen Angelegenheiten, die Sie am Herzen haben, in unser Haus “Am Himmelhof“ zu kommen oder anzurufen. Die Telefonnummer lautet:
Tel. Nr. 877 12 45 In diesem Zusammenhang darf ich Sie bitten, wenn Sie mit mir persönlich sprechen wollen, ab 9.00 Uhr im Sekretariat (Klappe 16) anzurufen, um mit Fr. Weiss einen Termin zu vereinbaren. Mit den Gruppenerzieherinnen und Gruppenerziehern können Sie sich über das Mobiltelefon mit der entsprechenden Klappennummer, am Nachmittag und am Abend, direkt in Verbindung setzen. Sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn einmal krank sein und zu Hause bleiben müssen, ersuche ich Sie, den Haupt- oder Nebenerzieher bzw. Frau Weiss, Herrn Prof. Wieltschnig als pädagogischen Leiter oder mich persönlich zu verständigen. Bitte vergessen Sie nicht, auch die zuständige Schule Ihres Kindes davon in Kenntnis zu setzen. In den letzten Tagen wurde an Ihr Kind unser Jahresbericht für das Schuljahr 2007/08 kostenlos ausgeteilt. Viele Schüler und Schülerinnen, sowie Kollegen und Kolleginnen haben engagiert und mit viel Elan an der Entstehung des Jahresberichtes mitgearbeitet. Da wir einen Bericht in schriftlicher Form vorweisen wollten, haben wir eine Druckerei ausfindig gemacht, die uns diese Möglichkeit bot. Die reinen Druckkosten betragen 7,-- Euro pro Jahresbericht. Viele Schulen sind dazu übergegangen Jahresberichte auf CD (DVD) zu brennen, was die Kosten reduziert, aber die Lesbarkeit doch entscheidend einschränkt. Denn unsere schriftliche Form der Jahresberichte wird auch noch Jahre später gerne zur Hand genommen. Um dem Internat die Kosten zu erleichtern würden wir uns über eine Spende freuen. Wenn wir zahlreiche Spenden erhalten, darf ich daraus schließen, dass Sie derselben Meinung sind und auch für dieses Schuljahr die schriftliche Form wählen. Viele Schüler besitzen ein Handy. Während des Unterrichts, der Studierzeit, im Speisesaal und der Nachtruhe ist die Benützung von Handys jedoch nicht gestattet. Um unangenehmen Situationen vorzubeugen, ersuche ich Sie Ihrem Kind nicht zuviel Taschengeld bzw. keine teuren Taschenrechner, Uhren, Computerspiele usw. ins Internat mitzugeben. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Möglichkeit hinweisen, wertvollere Gegenstände entweder dem/der Erzieher(in) zur Aufbewahrung zu übergeben oder im Spind (Schlüssel gegen eine Kaution von € 35.- erhältlich) bzw. bei vollinternen SchülerInnen im Zimmersafe (gegen eine Benützungsgebühr von € 3.- für das ganze Schuljahr) zu verwahren. Ich möchte Sie noch darüber informieren, dass wir für die vollinternen SchülerInnen eine Waschküche im Haus haben; die Benützung von Waschmaschine und Trockner ist gegen einen kleinen Unkostenbeitrag möglich (€ 10.- für das ganze Schuljahr bei regelmäßiger Inanspruchnahme).
Weiters ersucht Sie die Direktion des Bundesinternates : 1) Im Falle eines Schulwegunfalls Ihres Kindes, ist es unbedingt erforderlich nachweisliche Meldung an die Direktion zu erstatten, da die Kinder am Schulweg durch die AUVA versichert sind. Daher muss durch die Direktion eine Meldung innerhalb von 5 Tagen nach §363 Abs. 4 ASVG an die AUVA durchgeführt werden. Eine Meldungsunterlassung bewirkt ein Verfallen der Ansprüche aus der AUVA. Die Direktion kann aber nur Schulwegunfälle weiter melden, die der Direktion schriftlich gemeldet wurden. 2 ) Keine Erteilung von „Generalermächtigungen“ : § 10 Abs. 2 SchUG: ….. Wenn der Entfall von Unterrichtsstunden vom Schulleiter angeordnet werden muss, hat er für die Beaufsichtigung der Schüler bis zum stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsende zu sorgen, soweit eine Gefährdung der Schüler durch ein vorzeitiges Unterrichtsende zu befürchten ist. Es ist nicht zulässig, dass seitens der Erziehungsberechtigten eine „Generalermächtigung“ erteilt wird, wonach die Schüler bei Randstundenentfall ohne vorhergehende Verständigung der Erziehungsberechtigten vorzeitig aus der Schule entlassen werden dürfen. Vielmehr hat eine solche Verständigung im konkreten Einzelfall bzw. für konkrete Fälle zu erfolgen und es ist ein vorzeitiges Entlassen in diesem Fall nur nach nachweislicher Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten erlaubt. Einzelne SchülerInnen fahren nach Entlassung vom Internat/Schule die Himmelhofgasse mit Skateboard und Scooter mit hoher Geschwindigkeit die Straße hinunter. Dies ist LEBENSGEFÄHRLICH und VERBOTEN. Bitte wirken sie auf Ihre Kinder ein, dies zu unterlassen! Mit freundlichen Grüßen! Direktor Mag. Helmut Bokor |