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Geschrieben von BOKOR Helmut
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Elternbrief Oktober 2009Sehr geehrte Eltern!
Ich begrüße Sie sehr herzlich im neuen Schuljahr und ersuche Sie mit allen Angelegenheiten, die Sie am Herzen haben, in unser Haus “Am Himmelhof“ zu kommen oder anzurufen. Die Telefonnummer lautet:
Tel. Nr. 877 12 45
In diesem Zusammenhang darf ich Sie bitten, wenn Sie mit mir persönlich sprechen wollen, ab 9.00 Uhr im Sekretariat (Klappe 16) anzurufen, um mit Fr. Weiss einen Termin zu vereinbaren.
Mit den Gruppenerzieherinnen und Gruppenerziehern können Sie sich über das Mobiltelefon mit der entsprechenden Klappennummer, am Nachmittag und am Abend, direkt in Verbindung setzen. Sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn einmal krank sein und zu Hause bleiben müssen, ersuche ich Sie, den Haupt- oder Nebenerzieher bzw. Frau Weiss, Herrn Prof. Wieltschnig als pädagogischen Leiter oder mich persönlich zu verständigen. Bitte vergessen Sie nicht, auch die zuständige Schule Ihres Kindes davon in Kenntnis zu setzen. Für die Kinder der Unterstufe des GRG 15; Diefenbachgasse bitte im Sekretariat 877 12 45 Kl.16 Frau Weiss zu informieren.
Viele Schüler besitzen ein Handy, während des Unterrichts, der Studierzeit, im Speisesaal und der Nachtruhe ist die Benützung von Handys jedoch nicht gestattet.
Um unangenehmen Situationen vorzubeugen, ersuche ich Sie Ihrem Kind nicht zuviel Taschengeld bzw. keine teuren Taschenrechner, Uhren, Computerspiele usw. ins Internat mitzugeben. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Möglichkeit hinweisen, wertvollere Gegenstände entweder dem/der Erzieher(in) zur Aufbewahrung zu übergeben oder im Spind (Schlüssel gegen eine Kaution von € 35.- erhältlich) bzw. bei vollinternen SchülerInnen im Zimmersafe (gegen eine Benützungsgebühr von € 3.- für das ganze Schuljahr) zu verwahren.
Ich möchte Sie noch darüber informieren, dass wir für die vollinternen SchülerInnen eine Waschküche im Haus haben; die Benützung von Waschmaschine und Trockner ist gegen einen kleinen Unkostenbeitrag möglich (€ 10.- für das ganze Schuljahr bei regelmäßiger Inanspruchnahme).
Weiters ersucht Sie die Direktion des Bundesinternates :
1) Im Falle eines Schulwegunfalls Ihres Kindes, ist es unbedingt erforderlich nachweisliche Meldung an die Direktion zu erstatten, da die Kinder am Schulweg durch die AUVA versichert sind. Daher muss durch die Direktion eine Meldung innerhalb von 5 Tagen nach §363 Abs. 4 ASVG an die AUVA durchgeführt werden. Eine Meldungsunterlassung bewirkt ein Verfallen der Ansprüche aus der AUVA. Die Direktion kann aber nur Schulwegunfälle weiter melden, die der Direktion schriftlich gemeldet wurden. 2 ) Keine Erteilung von „Generalermächtigungen“ : § 10 Abs. 2 SchUG: ….. Wenn der Entfall von Unterrichtsstunden vom Schulleiter angeordnet werden muss, hat er für die Beaufsichtigung der Schüler bis zum stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsende zu sorgen, soweit eine Gefährdung der Schüler durch ein vorzeitiges Unterrichtsende zu befürchten ist.
Es ist nicht zulässig, dass seitens der Erziehungsberechtigten eine „Generalermächtigung“ erteilt wird, wonach die Schüler bei Randstundenentfall ohne vorhergehende Verständigung der Erziehungsberechtigten vorzeitig aus der Schule entlassen werden dürfen. Vielmehr hat eine solche Verständigung im konkreten Einzelfall bzw. für konkrete Fälle zu erfolgen und es ist ein vorzeitiges Entlassen in diesem Fall nur nach nachweislicher Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten erlaubt.
3)Einzelne SchülerInnen fahren nach Entlassung vom Internat/Schule die Himmelhofgasse mit Skateboard und Scooter mit hoher Geschwindigkeit die Straße hinunter. Dies ist LEBENSGEFÄHRLICH und VERBOTEN. Bitte wirken sie auf Ihre Kinder ein, dies zu unterlassen!
Abschließend bitte ich Sie um Beachtung der Termine für das erste Semester des Schuljahres 2009/2010.
Mit freundlichen Grüßen
Direktor Mag. Helmut Bokor
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