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27. September 2007 Sehr geehrte Eltern! Ich begrüße Sie sehr herzlich im neuen Schuljahr und ersuche Sie mit allen Angelegenheiten, die Sie am Herzen haben, in unser Haus “Am Himmelhof“ zu kommen oder anzurufen.
Die Telefonnummer lautet: 877 12 45 In diesem Zusammenhang darf ich Sie bitten, wenn Sie mit mir persönlich sprechen wollen, ab 9.00 Uhr im Sekretariat (Klappe 16) anzurufen, um mit Fr. Weiss einen Termin zu vereinbaren. Leider hat uns das Bundesministerium für Unterricht und Kunst mit einer Erhöhung der TSH-Gebühr um 8 € pro Monat und der Vollinternatsgebühr um 18 € pro Monat überrascht. Da die Begutachtungsfrist bis 20 August gelaufen ist und die Erhöhung erst mit der Geltungsdauer ab 1.9.2007 bzw. mit der Veröffentlichung der Verordnung gültig geworden ist, konnte österreichweit keine Schule ( Internat ) die Erziehungsberechtigten rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die letzte ministerielle Erhöhung war 2001. Ich darf Sie daher um Verständnis ersuchen, wenn mögliche Einzahlungsdifferenzen erst im November per Erlagschein von uns nach verrechnet werden, nachdem wir sicher sein können, dass keine Überschneidungen zwischen verschieden hohen Einzahlungen und Forderungen mehr möglich sind. . Derzeit ist leider unsere Buchhaltung bis voraussichtlich Mitte Oktober aus Krankheitsgründen nicht besetzt, wenden Sie sich daher bei Fragen bitte an das Sekretariat oder die Direktion. Mit den Gruppenerzieherinnen und Gruppenerziehern können Sie sich über das Mobiltelefon mit der entsprechenden Klappennummer, am Nachmittag und am Abend, direkt in Verbindung setzen. Sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn einmal krank sein und zu Hause bleiben müssen, ersuche ich Sie, den Haupt- oder Nebenerzieher bzw. Frau Weiss, Herrn Prof. Wieltschnig als pädagogischen Leiter oder mich persönlich zu verständigen. Bitte vergessen Sie nicht, auch die zuständige Schule Ihres Kindes davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen eine Mitteilung des Stadtschulrates für Wien vom 3.9.2007 zur Kenntnis bringen: „Aus dem Inhalt des Aufsichtserlasses 2005 ist sinngemäß abzuleiten, dass eine ordnungsgemäße Wahrung der Aufsichtspflicht sich unter Anderem auf die ausdrücklich erwähnte körperliche Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen bezieht und es daher aus ärztlicher Sicht nicht verantwortbar ist, Schülerinnen, denen aus Krankheitsgründen die Teilnahme am Unterricht nicht (mehr ) zuzumuten ist, ohne Begleitung durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) oder dessen/deren Stellvertreterin nach Hause zu schicken. Der Schüler / die Schülerin kann im Krankheitsfall auch nicht auf telefonisch geäußerten Wunsch des(r) Erziehungsberechtigten ohne Begleitung entlassen werden, da diese(r) eine Abschätzung möglicher gesundheitlicher Gefahren auf dem Nachhauseweg nicht vornehmen kann und daher im Anlassfall letztendlich auch nicht zur Verantwortung gezogen wird. Diese Feststellung trifft für alle minderjährigen Schülerinnen zu. Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während des Unterrichts plötzlich, so dass eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, so muss er/sie daher von dem(r) Erziehungsberechtigten oder von einem einer Stellvertreterin abgeholt werden. Die Verständigung erfolgt telefonisch. Im Sekretariat (bzw. Erzieher/in am Nachmittag) hat die Abmeldung zu erfolgen.“ Viele Schüler besitzen ein Handy. Während des Unterrichts, der Studierzeit, im Speisesaal und der Nachtruhe ist die Benützung von Handys jedoch nicht gestattet. Um unangenehmen Situationen vorzubeugen, ersuche ich Sie, Ihrem Kind nicht zuviel Taschengeld, bzw. keine teuren Taschenrechner, Uhren, Computerspiele usw. ins Internat mitzugeben. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir eine Safeanlage installiert haben, um nach Möglichkeit all diese unliebsamen Vorkommnisse zu verhindern. Es ist daher möglich, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn gegen eine Kaution von Euro 35,-- einen Safeschlüssel zur Aufbewahrung der Wertgegenstände erhält. Die Kaution ist in der Administration ( bei Prof. Gantner ) zu erlegen, wo auch der Safeschlüssel ausgehändigt wird. Weiters ersucht Sie die Direktion des Bundesinternates : 1) Im Falle eines Schulwegunfalls Ihres Kindes, ist es unbedingt erforderlich nachweisliche Meldung an die Direktion zu erstatten, da die Kinder am Schulweg durch die AUVA versichert sind. Daher muss durch die Direktion eine Meldung innerhalb von 5 Tagen nach §363 Abs. 4 ASVG an die AUVA durchgeführt werden. Eine Meldungsunterlassung bewirkt ein Verfallen der Ansprüche aus der AUVA. Die Direktion kann aber nur Schulwegunfälle weiter melden, die der Direktion schriftlich gemeldet wurden. 2) Keine Erteilung von „Generalermächtigungen“ :
§ 10 Abs. 2 SchUG: ….. Wenn der Entfall von Unterrichtsstunden vom Schulleiter angeordnet werden muss, hat er für die Beaufsichtigung der Schüler bis zum stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsende zu sorgen, soweit eine Gefährdung der Schüler durch ein vorzeitiges Unterrichtsende zu befürchten ist. Es ist nicht zulässig, dass seitens der Erziehungsberechtigten eine „Generalermächtigung“ erteilt wird, wonach die Schüler bei (Rand) Stundenentfall ohne vorhergehende Verständigung der Erziehungsberechtigten vorzeitig aus der Schule entlassen werden dürfen. Vielmehr hat eine solche Verständigung im konkreten Einzelfall bzw. für konkrete Fälle zu erfolgen und ist ein vorzeitiges Entlassen in diesem Fall nur nach nachweislicher Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten erlaubt. 3) Einzelne SchülerInnen fahren nach Entlassung vom Internat/Schule die Himmelhofgasse mit Skateboard und Scooter mit hoher Geschwindigkeit die Straße hinunter. Dies ist LEBENSGEFÄHRLICH und VERBOTEN. Bitte wirken sie auf Ihre Kinder ein, dies zu unterlassen! Abschließend bitte ich Sie um Beachtung des beigelegten Terminplans für das erste Semester des Schuljahres 2007/2008. Mit freundlichen Grüßen!
Direktor Mag. Helmut Bokor |